Zertifikat erneuern?

Information für Waffenbehörden und Verbraucher

Sehr geehrte Damen und Herren Sachbearbeiter der Waffenbehörden, liebe Kunden,

zuletzt wurden vermehrt Anfragen von Kunden und Waffenbehörden (insbesondere aus Nordrhein-Westfalen) an uns herangetragen, wonach Mitarbeiter von Waffenbehörden die "Erneuerung des Zertifikats" für bestehende Waffenschränken bei Nutzern anforderten, zum Teil mit Fristsetzung zur Vorlage einer neuen Bescheinigung. Daher betrachten wir an dieser Stelle die Frage:

Muss ein Zertifikat an einem bestehenden Waffenschrank erneuert werden?

Ausgangssituation:

Die deutschen staatlich akkreditierten Zertifizierer VdS (Köln) und ECB.S (Frankfurt am Main) schreiben Herstellern vor, dass in Wertschränken und Wertraumtüren, welche nach EN 1143-1 geprüft und zertifiziert wurden, eine entsprechende Plakette mit den einzigartigen Stammdaten des gelieferten Wertschutzbehältnisses anzubringen ist. Diese Plakette findet sich regelmäßig auf dem Abdeckblech des Riegelkastens auf der Innenseite. Darauf sind u.a. Prüfnorm, Widerstandsgrad, Nummer der Anerkennung, Baujahr und eine einzigartige Seriennummer des Herstellers, vergleichbar einer Fahrgestellnummer eines KFZ, vermerkt.

Ausländische staatlich akkreditierte Zertifizierer, wie beispielsweise Tresor Test in Prag, empfehlen den jeweiligen Herstellern, neben einer derartigen entsprechenden Plakette den Produkten auch ein Konformitätszertifikat beizufügen.

Ein solches Zertifikat der Konformität ist beispielsweise bei Kraftfahrzeugen üblich und nennt sich dort COC-Erklärung. Wie auch die COC Erklärung verbleibt das Zertifikat der Konformität beim Produkt und dient als Nachweis. Durch übereinstimmende Produktionsnummer auf der Plakette und auf dem Zertifikat der Konformität wird sichergestellt, dass das Produkt und das Zertifikat zusammen gehörig sind. Nicht übereinstimmende Produktionsnummern zeigen, das Produkt und Zertifikat nicht zusammen gehören.

Inhalte eines Zertifikates der Konformität

  • Name und Anschrift des staatlich akkreditierten Zertifizierungsinstituts (z.B. Tresor Test) und Akkreditierer (EU-Staat, z.B. Tschechische Republik)
  • Registrierungsnummer der Zulassung (unter dieser Nummer ist die Zulassung beim Institut geführt. Darunter sind Herstellerdaten und das zugrunde liegende Prüfprotokoll eines staatlich akkreditierten Prüfinstituts incl. Schloßlisten hinterlegt und auf Anforderung von Waffenbehörden, Polizei und Versicherungenggf. Nachträgen abrufbar.
  • Hersteller oder Vertreiber des Produkts
  • Ein herstellerinterner Produktcode für zutreffende Modelle (findet sich dann auch auf der Plakette wieder)
  • Die Klassifizierung und der erreichte Widerstandsgrad des Produktes (bspw. EN 1143-1 Widerstandsklasse 0) (i.d.R.
  • Die Seriennummer des Produkts (i.d.R. hier von Hand eingetragen)
  • Das Ausstellungsdatum des Zertifikat der Konformität
  • Das Wirksamkeitsdatum (bedeutet, ab diesem Tag ist der Hersteller berechtigt, beliebige Anzahl an betreffenden Produkten zu produzieren und zu kennzeichnen) des Zertifikat der Konformität
  • Das Gültigkeitsdatum (bedeutet, nach diesem Tagist der Hersteller nicht mehr berechtigt, weitere Produkte unter dieser Registrierungsnummer zu fertigen. Dies ist jedoch dann nahtlos möglich, wenn der Hersteller die Verlängerung der Zulassung rechtzeitig beantragt und dieser stattgegeben worden ist) des Zertifikat der Konformität

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Genau dieses Gültigkeitsdatum ist es, was oftmals die Vertreter von Waffenbehörden veranlasst, ein "neues Zertifikat" anzufordern, in dem Glauben, dass das "Zertifikat abgelaufen" sei. Das ist jedoch ein Irrglaube, denn:

  • Nicht das Zertifikat ist abgelaufen, sondern nur die Zulassung des Herstellers, nach diesem Datum weitere Produkte auf Grundlage dieser Registrierungsnummer zu produzieren und als Neuware in den Verkehr zu bringen, sofern keine Erneuerung der Registrierungsnummer beantragt wurde.
  • Das Zertifikat beschreibt mit der Registrierungsnummer eindeutig, z.B. welche Schloßliste der Registrierungsnummer zugrunde liegt. Nur Schlösser aus dieser Schloßliste dürfen in dem Registrierungszeitraum verbaut werden. Kommen neue Schlösser hinzu oder fallen bisherige Schlösser fort, muss der Hersteller eine neue Schloßliste einreichen, mit der Aussage, ab wann die Änderung erfolgen soll. Somit ist für Waffenbehörden eindeutig feststellbar, ob ein Schloß, welches in dem Wertbehältnis verbaut ist, überhaupt zulässig ist (Stichwort: Nachrüstung in Eigenleistung). Regelmäßig wird aber spätestens mit dem Antrag auf Erneuerung der Registrierung eine aktuelle Schloßliste eingereicht.
  • Ebenfalls wird bei einem Antrag auf Erneuerung der Registrierung ein Änderungsdienst eingepflegt. Dieser Änderungsdienst gewährleistet, dass zwischenzeitliche sicherheitstechnische Erkenntnisse, die auf einem Produktverhalten, insbesondere während Einbruchsdelikten, basieren, ggf. in den neuen Fertigungszyklus mit eingebunden werden! Hier sind insbesondere zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu nennen, Änderungen der Panzerung etc, welche auf Anforderung auch beim Prüfinstitut nachgeprüft wurden.

Das bedeutet: die Ausstellung eines neuen aktuelleren Zertifikates der Konformität für ein Produkt, was vor der Gültigkeit der aktuellen Registrierungsnummer gefertigt wurde, wäre eine unzulässige Manipulation der Sicherheitseinstufung, da ein in einem vorherigem Produktionszyklus gefertigtes Produkt dem zum Zeitpunkt der damaligen Fertigung geltenden Sicherheitsstandard entsprach, was aufgrund der möglichen Änderungen im Rezertifizierungsprozess aber nicht den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen muss. Daher erhält ein solches Produkt auf gar keinen Fall ein aktuelleres Zertifikat der Konformität, sondern:

das alte vorliegende Zertifikat bleibt als geschützter Bestand weiterhin uneingeschränkt gültig.

Bei Fragen sprechen Sie uns sehr gern an.