Unser heutiges Thema richtet sich an alle Waffenbesitzer mit der Fragestellung:
MUSS ICH MEINEN WAFFENSCHRANK VERANKERN ?
Aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben für den Waffenbesitz in Deutschland ist in Betroffenenkreisen vielfach ein Opportunismus vorhanden, der eine sachliche Diskussion oftmals unterbindet. Die emotionale Diskussion, wo etwas ganz explizit im Gesetzestext zu finden ist, und dann warum jemand etwas nicht tun möchte oder tun kann, führt zu keinem klaren Ergebnis.
Ein Urteil, wie es jüngst zur Frage der korrekten Schlüsselaufbewahrung vom Oberverwaltungsgericht in Münster getroffen wurde, gibt es zu dieser Frage nicht und auch in Gesetzestexten findet sich keine konkrete Vorschrift, was diese Diskussionen gerade erst ermöglicht.
Als Ergebnis bleibt die Feststellung: Sie allein sind für Ihr Konzept der sicheren Verwahrung Ihrer Waffen verantwortlich.
Für die von uns angebotenen Artikel gilt in Absprache mit den Herstellern der Waffenschränke wie folgt:
unsere angebotenen Artikel sind mit Befestigungsbohrungen vorgerüstet. Art und Anzahl können variieren und entnehmen Sie der Artikelbeschreibung.
Dazu liefern unsere jeweiligen Hersteller Befestigungsmaterial mit, welches in Art, Anzahl und Wirkungsweise dem geprüften Baumuster und dessen Sicherheitskonzept entspricht, und bei fachgerechter und vollständiger Verankerung mit diesem Befestigungsmaterial wird der zertifizierte Widerstandsgrad erreicht. Sind beispielsweise sechs Verankerungsbohrungen im Schrank vorhanden und vierfaches Befestigungsmaterial, ist es ausreichend, den Schrank mit den vier Befestigungsbolzen an vier Verankerungspunkten nach Wahl zu verankern. Klares Statement unserer Hersteller: auch die Verankerung ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und bei nicht erfolgter Verankerung wird der ausgewiesene Widerstandsgrad nicht erreicht.
Verwenden Sie aufgrund örtlicher Bedingungen anderes Befestigungsmaterial, obliegt Ihnen der Nachweis, dass dieses Befestigungsmaterial dem mitgeliefertem Befestigungsmaterial mindestens gleichwertig ist.
FAQ Waffenschrank befestigen:
Wieso verankern, einen Waffenschrank von 200 kg trägt doch keiner weg?
Auch wenn Sie selbst das vielleicht nicht schaffen würden, es gibt Dokumentationen aus Videoüberwachungen, die belegen, dass selbst Tresore mit einem Gewicht von weit über 500kg binnen weniger Minuten weggetragen und verladen worden sind, von nur zwei kräftigen Männern. Die Verankerung verhindert oder zumindest erschwert ein derartiges Unterfangen.
Ich muss aber doch nur Waffenschränke unter 200kg verankern?
Diese Regelung betraf Waffenschränke der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, welche für die Aufbewahrung von Waffen früher Vorschrift waren. Seit der Einführung des geänderten Waffenrechtes im Jahr 2017 sind diese Modelle nur noch im Bestand zulässig, und für den Bestand gelten natürlich diese Regelungen weiter. Die oftmals zitierten Allgemeinen Aufbewahrungsverordnungen, nach denen sich die Bundesländer richten, sind letztmalig im Jahr 2012 aktualisiert worden. Daher sind darin Vorschriften enthalten, die nicht für die heutzutage notwendigen Schränke nach EN 1143-1 anzuwenden sind. Hier besteht Nachholbedarf seitens der Gesetzgeber.
Ich kann den Waffenschrank wegen der Fußbodenheizung nicht verankern. Was tun?
Wenn Ihr Schrank lediglich Bodenverankerungsmöglichkeiten bietet, sind diese auch zu benutzen. Insofern ist es wichtig, diesen Aspekt frühzeitig in die Kaufplanung einzubeziehen und ggf. ein Modell zu wählen, was alternativ an der Wand befestigt werden kann. Ansonsten: eine gute Hilfe ist z.B. eine Wärmebildkamera, die man bei einigen Heizungsunternehmen kurz ausleihen kann und die helfen, den Verlauf der Heizungsstränge zu ermitteln, damit man diese nicht anbohrt.
Ich möchte das Parkett / die Fliesen nicht anbohren, um den Waffenschrank zu verankern. Was kann ich da tun?
Wählen Sie ein passendes Modell mit Rückwandverankerungsmöglichkeiten.
Kann ich dafür die Rückwand eines zertifizierten Waffenschrankes zur Einbringung weiterer Befestigungspunkte einfach selbst durchbohren?
Nein, dies wäre eine unzulässige Änderung, da dies eine nicht unerhebliche Abweichung des geprüften Baumusters ist. Das führt unmittelbar dazu, dass die Zertifizierung auch dann erlischt, wenn Sie die Plakette nicht aus dem Schrank entfernen. Ein solcher Schrank wäre nachfolgend für Sie wertlos, da Sie dann die Waffen in einem nicht zertifizierten Waffenschrank aufbewahren, was zum Widerruf Ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis führt.
Ich kann den Waffenschrank z.B. wegen Gipskartonplatten nicht in der Rückwand verankern, das hält nicht. Was kann ich da tun?
Leichte Zwischenwände eignen sich nicht zur sicheren Verankerung, denn die Wand ist dafür einfach zu instabil. Hier hilft nur, einen anderen Aufstellort zu wählen.
Ich habe aber keinen anderen Aufstellort für meinen Waffenschrank! Was kann ich da tun?
Bitte stimmen Sie sich mit der für Sie zuständigen Waffenbehörde ab und besprechen Sie die Umstände, denn nur Ihre Waffenbehörde kann mit Ihnen beispielsweise im Rahmen einer Ortsbegehung Sonderlösungen abstimmen, die von Ihnen aber auch abweichende Sicherheitsvorrichtungen wie beispielsweise die Installation einer Alarmanlage als Voraussetzung beinhalten können.
Ich habe einen Waffenschrank, der nicht von Ihnen ist. Gelten Ihre Aussagen auch für solche Schränke?
Nein, unsere Hinweise gelten für unsere Produkte. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den Hersteller / Vertreiber des Produktes und erbitten dort entsprechende Antworten auf Ihre Fragen.